Es empfiehlt sich, Ihre Überweisungen an den Bauträger zu staffeln und an den Baufortschritt zu binden. Das heißt, Sie zahlen erst dann, wenn die jeweils vorgesehene Baustufe erreicht wurde, also beispielsweise die Bodenplatte, der Rohbau oder der Dachstuhl fertig gestellt sind.
08.07.2011 - Unsere neue Internetseite von Quint-E-Haus ist online!
... [mehr]
Wer ein bebautes oder unbebautes Grundstück kaufen oder verkaufen will, möchte wissen, wie viel es wert ist. Denn niemand möchte zu viel zahlen oder umgekehrt ... [mehr]
![]() | Quint-E-Haus |