Der Begriff Altbausanierung beschreibt die Sanierung eines Altbaus. Neben der Gebäudetechnik kann das sowohl die Statik der Bauteile, als auch die Grundrissdisposition und die äußere Hülle betreffen.
Altbausanierung betrifft allgemein den Gebäudebestand, also auch solchen, der aus denkmalpflegerischer Sicht nicht schützenswert ist. Die Begriffe Konservierung und Restaurierung sind dem Denkmalschutz zuzuordnen. Eine Altbausanierung bedingt aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen an und in allen Gebäudeteilen in der Regel den (vorübergehenden) Auszug der Nutzer. Ein wichtiges Kriterium zur Frage der Wirtschaftlichkeit einer Altbausanierung stellt der Bestandsschutz – auch baurechtlich heute unzulässiger Bauweisen – dar.
Zunehmend richtet sich die Altbausanierung nach „ökologischen“ Gesichtspunkten, insbesondere der Reduzierung des Heizwärmebedarfes zur Senkung des CO2- Ausstoßes und zum Sparen von Unterhaltskosten. Die bei der Gebäudesanierung unter ökologischen Gesichtspunkten immer beliebter werdende Fassadendämmung nimmt seit einigen Jahren deutlich an Wichtigkeit zu.
Bei der Auswahl der Haustechnik ist die Nutzung von regenerativen Energieträgern und örtlichen, möglichst regenerierbaren Materialvorkommen zu bevorzugen. Zudem sind dezentraler, umweltschonender Ver- und Entsorgungssysteme mit einzubeziehen. Dabei kann der Bauunterhaltungsaufwand durch wartungsarme, klimagerechte und energiegewinnende Baukonzeptionen gesenkt werden.
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