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Die GRZ (Grundflächenzahl) gibt den Flächenanteil eines Baugrundstückes an, der überbaut werden darf. Beispiel GRZ 0,3 = 30 Prozent der Grundfläche dürfen überbaut werden. Bei der Ermittlung der GRZ werden die Grundflächen aller baulichen Anlagen voll angerechnet. Für Nebenanlagen, wie Zugänge und Zufahrten, Schuppen, befestigte Flächen, Stellplätze und Garagen kann die zulässige Grundfläche im Regelfall um bis zu 50 % überschritten werden.
Gründung
Die GRZ (Grundflächenzahl) gibt den Flächenanteil eines Baugrundstückes an, der überbaut werden darf. Beispiel GRZ 0,3 = 30 Prozent der Grundfläche dürfen überbaut werden. Bei der Ermittlung der GRZ werden die Grundflächen aller baulichen Anlagen voll angerechnet. Für Nebenanlagen, wie Zugänge und Zufahrten, Schuppen, befestigte Flächen, Stellplätze und Garagen kann die zulässige Grundfläche im Regelfall um bis zu 50 % überschritten werden.