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Als Einfriedung bezeichnet man allgemein die Eingrenzung eines Terrains, das nur durch ein Tor, eine Schranke oder eine vergleichbare Einrichtung betretbar ist. Der Begriff wird im Speziellen meistens für die Umfriedung, die Abgrenzung eines Grundstücks durch einen Zaun, eine freistehende Mauer oder eine Hecke genutzt.
Energieeinsparungsverordnung
Als Einfriedung bezeichnet man allgemein die Eingrenzung eines Terrains, das nur durch ein Tor, eine Schranke oder eine vergleichbare Einrichtung betretbar ist. Der Begriff wird im Speziellen meistens für die Umfriedung, die Abgrenzung eines Grundstücks durch einen Zaun, eine freistehende Mauer oder eine Hecke genutzt.