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Als Bauvorbescheid bezeichnet man eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über die Vereinbarkeit eines Bauvorhanes mit dem öffentlichen Baurecht. Dies bezieht sich häufig auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, z. B. ob eine bestimmte Art oder ein bestimmtes Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich zulässig ist. 
Der Vorteil für den Bauherrn besteht darin, dass mit diesem Instrument ohne die deutlich größeren Planungskosten, die ein Bauantrag mit sich brächte, die schwierigen Fragen der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens vorab geprüft werden können und somit geklärt werden kann, ob sich der finanzeilele Aufwand der Beibringung detaillierter Bauvorlagen überhaupt lohnt. 
Bebauungsplan 
Als Bauvorbescheid bezeichnet man eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über die Vereinbarkeit eines Bauvorhanes mit dem öffentlichen Baurecht. Dies bezieht sich häufig auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, z. B. ob eine bestimmte Art oder ein bestimmtes Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich zulässig ist. 
Der Vorteil für den Bauherrn besteht darin, dass mit diesem Instrument ohne die deutlich größeren Planungskosten, die ein Bauantrag mit sich brächte, die schwierigen Fragen der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens vorab geprüft werden können und somit geklärt werden kann, ob sich der finanzeilele Aufwand der Beibringung detaillierter Bauvorlagen überhaupt lohnt.
 
 

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