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Mit Baugrundrisiko bezeichnet man im Bauwesen das Risiko unvorhersehbarer, vom Baugrund ausgehender Wirkungen und Erschwernisse. Es ist ein Restrisiko, das bei Inanspruchnahme des Baugrundes zu unvorhersehbaren Wirkungen bzw. Erschwernissen, z. B. Bauschäden oder Bauverzögerungen, führen kann, gleichwohl der Verkäufer des Baugrundes seiner Verpflichtung zur Untersuchung und Beschreibung der Baugrundverhältnisse vollständig nachgekommen ist. 
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Mit Baugrundrisiko bezeichnet man im Bauwesen das Risiko unvorhersehbarer, vom Baugrund ausgehender Wirkungen und Erschwernisse. Es ist ein Restrisiko, das bei Inanspruchnahme des Baugrundes zu unvorhersehbaren Wirkungen bzw. Erschwernissen, z. B. Bauschäden oder Bauverzögerungen, führen kann, gleichwohl der Verkäufer des Baugrundes seiner Verpflichtung zur Untersuchung und Beschreibung der Baugrundverhältnisse vollständig nachgekommen ist.
 
 

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