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Wenn das geplante Bauvorhaben nicht baugenehmigungspflichtig ist, sondern nur anzeigenpflichtig, reicht es, eine Bauanzeige zu machen. Die Bauanzeige wird in der Bauanzeigeverordnung geregelt. Die Bauanzeige ist eine vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahren.
Baubeschreibung
Wenn das geplante Bauvorhaben nicht baugenehmigungspflichtig ist, sondern nur anzeigenpflichtig, reicht es, eine Bauanzeige zu machen. Die Bauanzeige wird in der Bauanzeigeverordnung geregelt. Die Bauanzeige ist eine vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahren.
 
 

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